Welche Größe darf eine XRechnung insgesamt haben und welche Attachments sind beim ZRE-Portal erlaubt? Die wichtigsten Fakten.
Die XRechnung und das ZRE-Portal
Seit dem 18.04.2019 müssen Bundesbehörden in der Lage sein, elektronische Rechnungen gemäß dem Standard XRechnung empfangen zu können. Zu diesem Zweck wurde die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) geschaffen. Diese Plattform dient einerseits für den Empfang von Rechnungen von den verschiedenen Lieferanten des Bundes und andererseits für die Verteilung der einzelnen Rechnungen auf die richtigen Bundesbehörden.
Die Plattform ist unter https://xrechnung.bund.de erreichbar.
ZRE-Portal – Zentraler Rechnungseingang des Bundes
In Zusammenhang mit dem ZRE werden immer wieder Fragen rund um die Rechnungsanlagen (Attachments) gestellt. Im Folgenden die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wie groß darf eine XRechnung maximal sein?
Die Maximalgröße einer XRechnung inklusive aller Attachments darf beim Versand per E-Mail 10 MB nicht überschreiten und beim Versand per Peppol darf die Gesamtgröße nicht mehr als 15 MB betragen.
Wie viele Attachments darf eine XRechnung maximal beinhalten?
Eine XRechnung darf maximal 200 Attachments beinhalten.
Welche Dateitypen sind als Attachments zulässig?
Bei einer XRechnung sind die folgenden Dateitypen als Attachments zulässig:
- png
- jpg
- jpeg
- xlsx
- ods
- csv
Zusammenfassung
Die oben genannten Angaben wurden der offiziellen Dokumentation des ZRE entnommen. Sollten sich die Angaben ändern, werden diese Änderungen über das ZRE kommuniziert.
Noch Fragen?
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