Deutschland hat ein neues Gesetz verabschiedet, das darauf abzielt, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und bürokratische Hürden abzubauen. Das Wachstumschancengesetz wurde am 22. März 2024 vom Bundesrat offiziell genehmigt, nachdem es zuvor am 23. Februar 2024 vom Bundestag beschlossen worden war. Es wird in den kommenden Jahren die elektronische Rechnungsstellung im B2B verpflichtend machen.
Dieser Schritt in Richtung E-Invoicing zeigt, dass Deutschland entschlossen ist, Technologie zur wirtschaftlichen Modernisierung zu nutzen. Gleichzeitig setzt er deutsche Unternehmen an die Spitze der digitalen Finanzverfahren.
Was soll mit dem Wachstumschancengesetz erreicht werden?
Das Gesetz zielt darauf ab, Steuererleichterungen zu gewähren, um das Wachstum einer Wirtschaft zu fördern, die in letzter Zeit Rückgänge verzeichnet hat. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist bis 2023 um 0,3 % gesunken. Kurz gesagt, die deutsche Regierung hofft, durch die Verabschiedung dieses Gesetzes die wirtschaftliche Landschaft des Landes künftig effizienter, transparenter und robuster zu gestalten.
Welche Änderungen wird das Wachstumschancengesetz bringen?
Ein zentraler Bestandteil des Wachstumschancengesetzes ist die Einführung eines neuen Mandats zur E-Rechnung für inländische Business-to-Business-Transaktionen (B2B). Diese Maßnahme zielt darauf ab, Finanzvorgänge zu optimieren und den Verwaltungsaufwand, der mit traditionellen Papierrechnungen verbunden ist, zu reduzieren. Obwohl Debatten im Bundesrat im November 2023 auf eine mögliche Verschiebung hindeuteten, die den Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung für Empfänger bis 2027 verlängert hätte, wird der ursprünglich vom deutschen Finanzministerium (BMF) festgelegte Zeitplan wie geplant fortgesetzt.
Wie sieht der Zeitplan aus?
Der Zeitplan für die schrittweise Umsetzung des Mandats für die elektronische Rechnungsstellung sieht wie folgt aus:
- 1. Januar 2025: Alle deutschen Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
- 1. Januar 2027: Deutsche Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000€ müssen ihre Rechnungen für inländische elektronische B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen.
- 1. Januar 2028: Alle deutschen Unternehmen müssen Rechnungen für inländische elektronische B2B-Rechnungen elektronisch ausstellen.
Was sind die technischen Voraussetzungen?
Um sicherzustellen, dass E-Rechnungen reibungslos funktionieren, müssen sie der Norm EN 16931 entsprechen. Unternehmen können jedoch auch weiterhin EDI-Standards verwenden, wenn sich Rechnungssteller und -empfänger einigen.
Deutschland muss dem digitalen Meldepflichtvorschlag der EU-Kommission (Digital Reporting Requirement – DRR) für die „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the digital age – ViDA) nachkommen. Das betrifft den Austausch von Rechnungen zwischen Lieferanten und Käufern, ohne fortlaufende Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls – CTC) oder ein zentralisiertes Modell.
Wie ecosio helfen kann
Unternehmen sollten das Mandat verstehen und rechtzeitig mit der Umstellung beginnen, um sich auf die Veränderungen vorzubereiten. Das kann helfen, die Schwierigkeiten bei der Einführung neuer Technologien zu verringern. Zum Glück können Ihnen die E-Invoicing-Experten von ecosio dabei helfen.
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