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Entlastung für den Mittelstand durch ZUGFeRD

Maßnahmen­katalog

Unternehmen sehen sich heute mehr denn je mit bürokratischem Aufwand konfrontiert — beispielsweise im Rahmen der Gründung oder Umgründung, oder auch im Rahmen des täglichen operativen Geschäfts. Beispiele hierfür sind der Jahresabschluss, sowie laufende Meldungen an das Finanzamt, die Sozialversicherung und andere Behörden.

Bereits in den letzten Jahren gab es deshalb in Deutschland Bemühungen, diese Bürokratie-Belastungen zu senken. Mit dem neu verabschiedeten Maßnahmenkatalog knüpft man an diese Arbeit an und verabschiedet konkret 21 Maßnahmen zu einer Reihe von Schwerpunkten. Die fünf Schwerpunkte sind:

  • Neue Bürokratie vermeiden
  • Steuer- und Bilanzrecht, Gewinnermittlung
  • Start-ups und Gründer entlasten
  • Unternehmen von Informations- und Statistikpflichten befreien
  • Bürokratieabbau in Verwaltungsverfahren forcieren

Hier geht es zur gesamten Pressemitteilung, inklusive Video des Pressestatements von Bundesminister Gabriel.


Sigmar Gabriel
Sigmar Gabriel

Das Interessante daran — in den Eckpunkten zu weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie wird auch explizit ZUGFeRD genannt.

Wie ZUGFeRD den Mittelstand entlasten soll

Das relativ komplexe deutsche Steuer- und Finanzrecht trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die sich keine eigenen Finanzabteilungen leisten können, wie dies bei Großunternehmen der Fall ist. Vor allem im Bereich der Buchführung werden hier Entlastungspotenziale identifiziert.

Wie stellt man sich das genau vor? Im Originaltext steht hier:

Die Anstrengungen, um das existierende Angebot für ein einheitliches Datenformat für elektronische Rechnungen (ZUGFeRD) bekannt zu machen, werden intensiviert, bei­spielsweise durch Informations­veranstalt­ungen auf großen Messen und Fachtagungen. Die stärkere Nutzung von elektronischen Rechnungen und der elektronischen Archivierung birgt für viele KMU Effizienzpotenziale. Mit dem vom BMWi entwickelten „Zentrale User Guideline Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (ZUGFeRD)-Datenformat steht ein niedrigschwelliges Angebot für den B2B-­Bereich zur Verfügung. Die Vorgaben aus dem noch laufenden europäischen Normungsverfahren zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und die daraus resultierenden Anforderungen an die Verwaltung müssen bei der Weiterentwicklung von ZUGFeRD Beachtung finden.

Fazit: relativ allgemein gehalten. Nichtsdestotrotz werden zwei wichtige Punkte angesprochen:

Stärkere Nutzung von elektronischen Rechnungen und elektronischer Archivierung

Die Verbreitung von elektronischen Rechnungen und damit einhergehend von elektronischer Archivierung setzt sich laufend weiter fort. Immer mehr Unternehmen setzen heute auf die Ablöse von klassischen Papierrechnungen durch elektronische Rechnungen. Neben den bereits etablierten Formaten wie EDIFACT INVOIC, scheint sich ZUGFeRD tatsächlich immer mehr durchzusetzen.

Für Unternehmen bedeutet dies einerseits, dass sie Möglichkeiten zur Generierung von ZUGFeRD-Rechnungen schaffen müssen und andererseits, dass sie auch Möglichkeiten für die (semi-)automatische Verarbeitung von ZUGFeRD-Rechnungen brauchen.

Europäisches e-Rechnungsformat

Wie bereits in einem vorherigen Beitrag vorgestellt, arbeitet die europäische Union im Moment an der Standardisierung eines einheitlichen europäischen Rechnungsformates.
In Zukunft werden öffentliche Verwaltungen noch stärker auf das Thema e-Rechnung setzen. Liefert man als kleines oder mittleres Unternehmen an die öffentliche Verwaltung, so muss man die von der Verwaltung vorgegebenen Anforderungen erfüllen, um am Ende zu seinem Geld zu kommen. Wie dies konkret aussehen kann, zeigt sich aktuell in Österreich.

Wer dort seit 1.1.2014 als Lieferant der Republik keine elektronische Rechnung stellen kann, bekommt auch kein Geld.

Conclusio

Mittlerweile lässt sich das Thema elektronische Rechnung von den größten Zweiflern nicht mehr wegdiskutieren. Die Aussagen „unser Unternehmen ist zu klein für e-Rechnungen“ oder „unser Rechnungsvolumen ist zu gering für die Einführung von elektronischen Rechnungen“ sind nur mehr sehr bedingt gültig. Immer mehr öffentliche Einrichtungen und Unternehmen fragen heute bereits elektronische Rechnungen nach. Obwohl der Tonfall im Moment noch ein freundlich bittender ist, ist damit zu rechnen, dass sich dies in Zukunft ändern wird.

Verwaltungen setzen die Anforderung der elektronischen Rechnung gesetzlich durch (siehe EU-Richtlinie für ein einheitliches e-Rechnungsformat oder das Beispiel der elektronischen Rechnungen an den Bund in Österreich, in Slowenien, in Italien, etc.).

Größere Unternehmen setzen bei der Durchsetzung von elektronischen Rechnungen auf Pönalen – sprich, wer eine Papierrechnung sendet, muss damit rechnen, dass ein Teil des Rechnungsbetrages als „Bearbeitungsgebühr“ gekürzt wird.

Als kleines und mittleres Unternehmen sollte man daher bereits früh genug das Thema elektronische Rechnung aufgreifen, um für die kommenden Anforderungen gerüstet zu sein.

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