Die E-Rechnung
in Deutschland

Deutschland hat den Schritt in die digitale Ära der elektronischen Rechnungsstellung gemacht. Das Ziel? Die Wirtschaft ankurbeln und bürokratische Hürden abbauen. Es gilt, jetzt zu handeln und sich für die E-Rechnungspflicht vorzubereiten.

NEW - AUGUST 2024

Deutschland macht E-Rechnung zur Pflicht:
Das sind die nächsten Schritte

Das mit Spannung erwartete Wachstumschancengesetz wurde verabschiedet und am 22. März 2024 vom Bundesrat genehmigt. Es macht die elektronische Rechnungsstellung im B2B zur Pflicht. Dies unterstreicht das Streben, moderne Technologie zu nutzen, um deutsche Unternehmen an die Spitze digitaler Finanzverfahren zu setzen.

 

Was ändert sich?…

Technische Voraussetzungen

E-Rechnungen müssen der Norm EN 16931 entsprechen, um reibungslos zu funktionieren. Unternehmen können jedoch auch weiterhin EDI-Standards verwenden, wenn sich Rechnungssteller und -empfänger auf einen Standard einigen.

Deutschland folgt EU-Kommission

In der Hinsicht folgt Deutschland dem digitalen Meldepflichtvorschlag der EU-Kommission (Digital Reporting Requirement – DRR) für die „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (VAT in the digital age – ViDA). Das betrifft den Austausch von Rechnungen zwischen Lieferanten und Käufern, ohne fortlaufende Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls – CTC) oder ein zentralisiertes Modell.

 

Unterstützung durch ecosio

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edi@ecosio.com

 

FAQ zur Einführung der E-Rechnung in Deutschland

Warum ist die E-Rechnung in Deutschland wichtig?

In Deutschland beträgt die Mehrwertsteuerlücke 2,8 %, was einem jährlichen Einnahmeverlust von 7,46 Milliarden Euro entspricht. Obwohl das langfristige Ziel darin besteht, diese Lücke zu verringern, fördert die Digitalisierungsinitiative zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland bereits jetzt den Austausch strukturierter Daten, was die Automatisierung sowie die Zeit- und Kosteneinsparungen für Unternehmen steigert. Die digitale Berichterstattung zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke wird zwar erst später vollständig umgesetzt, doch das B2B-E-Rechnungs-Mandat wird diesen Prozess beschleunigen, indem es die Effizienz beim Senden und Empfangen von Rechnungen erheblich verbessert.

 

Quelle: Europäische Kommission Mehrwertsteuerlücke Bericht 2023 https://taxation-customs.ec.europa.eu/taxation-1/value-added-tax-vat/vat-gap_en

Die gestaffelte Umsetzung sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2025 alle deutschen Unternehmen in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € ihre Rechnungen elektronisch ausstellen. Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle deutschen Unternehmen ihre Rechnungen elektronisch ausstellen.

E-Rechnungen müssen dem EN 16931-Standard entsprechen. Unternehmen können jedoch auch weiterhin EDI-Standards verwenden, wenn sich Rechnungssteller und -empfänger einigen.

Der Standard für elektronische Rechnungen im B2G-Sektor in Deutschland ist ausschließlich XRechnung, das dem EN 16931-Standard entspricht. ZUGFeRD wird ebenfalls akzeptiert, allerdings nur in Verbindung mit einem XRechnung-Profil, was es im Wesentlichen zu einer Cross Industry Invoice (CII) XML macht, ähnlich wie XRechnung. Im B2B-Bereich müssen Rechnungen dem EN 16931-Standard entsprechen, wobei auch ZUGFeRD (Version 2.0.1 oder höher) zulässig ist.

 

Die Änderungen betreffen alle deutschen Unternehmen, die an B2B-Transaktionen beteiligt sind sowie öffentliche Stellen im B2G-Bereich.

Deutschland ist nicht das einzige Land, das die E-Rechnung im B2B zur Pflicht machen wird. Es gibt ähnliche Vorschriften in anderen Ländern. Italien beispielsweise hat bereits 2019 die E-Rechnung für Unternehmen verpflichtend gemacht. Andere Länder wie Rumänien oder Polen haben wie Deutschland Termine für die E-Rechnungspflicht festgesetzt.

Das Ziel des Wachstumschancengesetzes besteht darin, das Wirtschaftswachstum zu fördern und bürokratische Hindernisse abzubauen, um die wirtschaftliche Landschaft Deutschlands effektiver, transparenter und widerstandsfähiger zu gestalten. In diesem Rahmen führt das Gesetz eine neue E-Invoicing-Pflicht für inländische B2B-Transaktionen ein. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Finanzvorgänge zu optimieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Derzeit gibt es keine zentrale deutsche E-Rechnungsplattform. Deutschland plant jedoch die Einführung einer solchen Lösung zu einem späteren Zeitpunkt.

Unternehmen müssen in der Lage sein, Rechnungen in strukturierten Formaten zu erstellen, zu übermitteln und zu empfangen. Es ist wichtig, dass der Austausch von Nachrichten mit Partnern automatisiert erfolgt.

Da die Einführung der E-Rechnung in Deutschland gesetzlich verpflichtend ist, könnten Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, mit rechtlichen Konsequenzen wie Bußgeldern oder anderen Sanktionen seitens der Steuerbehörden konfrontiert werden.

Technische Anforderungen für
E-Rechnungen in Deutschland

Gemäß den Richtlinien müssen E-Rechnungen dem EN 16931-Standard entsprechen. Unternehmen haben jedoch auch die Möglichkeit, weiterhin unterschiedliche EDI-Standards zu nutzen, wenn sich Rechnungssteller und -empfänger auf einen Standard einigen.

 

 

Für B2B-Transaktionen sind aktuell keine verpflichtenden Formate vorgesehen, jedoch ist die Einführung von XRechnung und Peppol BIS geplant. Die Infrastruktur für B2B-Transaktionen ist derzeit noch nicht verpflichtend, aber es werden Implementierungspläne diskutiert.

 

 

Im Gegensatz dazu sind für B2G-Transaktionen die Verwendung von XRechnung und Peppol BIS obligatorisch. Unternehmen müssen sich bereits auf die vorhandene Infrastruktur einstellen, die verschiedene Plattformen je nach Bundesland sowie Peppol umfasst. Obwohl derzeit keine zentrale deutsche E-Rechnungsplattform existiert, plant Deutschland die Einführung einer solchen Lösung zu einem späteren Zeitpunkt.

Fakten

Ab Wann?

Januar 2025
Deutsche Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten.
Januar 2027
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 € müssen E-Rechnungen ausstellen.
Januar 2028
Das Ausstellen wird für alle zur Pflicht.

Welcher Standard?

Nur E-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format gemäß Norm EN 16931 sind erlaubt.

Welche Formate?

Für B2B-Lieferungen ist das Format EN 16931 zulässig, während für B2G-Lieferungen das Format XRechnung erforderlich ist.

Wen betrifft es?

Die Regelungen betreffen alle deutschen Unternehmen im B2B und öffentliche Stellen im B2G.

Gibt es eine Plattform?

Eine zentrale deutsche E-Rechnungsplattform ist derzeit nicht vorhanden, könnte aber später eingeführt werden.

Muss ich mitmachen?

Unternehmen, welche die Vorschriften nicht einhalten, riskieren rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder.

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