Seit Ende des Jahres 2013 ist Version 4.1 des ebInterface Standards verfügbar.
Im Vergleich zur Vorgängerversion 4.0 bringt das Update eine Reihe von Neuerungen, die vor allem für die elektronische Rechnung an den Bund relevant sind.
Zur Erinnerung: seit 1.1.2014 akzeptiert die Republik Österreich Rechnungen nur mehr in elektronischer Form im ebInterface Format.
ebInterface Prüfservice
Mit Hilfe des ebInterface Prüfservices, erreichbar unter http://service.ebinterface.at,
können ebInterface Instanzen der Versionen 3.0, 3.02, 4.0 sowie 4.1 gegen die entsprechenden XSD Schemadateien geprüft werden.
Rechnung validieren
Zusätzlich ist für die Versionen 4.0 sowie 4.1 die Prüfung von Schematronregeln möglich. Diese Regeln stellen beispielsweise bei Verwendung der ebInterface-Erweiterungen der österreichischen Sozialversicherungen sicher, dass die verwendeten Sozialversicherungsnummern syntaktisch korrekt sind.
Signierte Rechnungen validieren
Obwohl gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, werden auch heute elektronische Rechnungen noch häufig digital signiert. Die Vorteile sind der eindeutige Nachweis der Unversehrtheit des Inhaltes, sowie der Echtheit des Absenders. Das ebInterface Validierungsservice erkennt ob die Rechnung digital signiert ist, und prüft bei Vorhandensein einer digitalen Signatur deren Gültigkeit. Dabei wird im Hintergrund auf das Web Service der RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH) zurückgegriffen. Das Signaturprüfergebnis ist somit identisch wie beim RTR Prüfservice.
Rechnungen visualisieren
Für jede ebInterface Version veröffentlicht AustriaPRO auch ein dazugehöriges Stylesheet, mit Hilfe dessen die XML Datei in eine HTML Datei übersetzt werden kann. Die HTML Datei kann anschließend in einem Browser angezeigt und zum Beispiel auf Papier oder als PDF ausgedruckt werden. Mit Hilfe des ebInterface Validierungsservice können ebInterface XML
Rechnungen einfach und unkompliziert in eine menschenlesbare Form übergeführt werden.
Aktuell wird das Prüfservice erweitert, sodass in Zukunft auch Rechnungen gemäß dem deutschen ZUGFeRD Standard validiert werden können.