Neue Regeln für die Lebensmittelauszeichnung
Ende 2011 wurde von der Europäischen Union die Verordnung Nr. 1169/2011 beschlossen, die ab 13. Dezember 2014 nun offiziell in Kraft tritt. Diese unter dem Namen Lebensmittel-Informationsverordnung bekannte Verordnung bringt eine Reihe von Änderungen für die Lebensmittelbranche mit sich. So schreibt die Verordnung beispielsweise detailliert vor, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind und legt Vorgaben für die Ausgestaltung von Lebensmittelwerbung und den Fernabsatz von Lebensmitteln (Onlineverkauf sowie Verkauf über Telefon und Katalog) fest.
Das Ziel ist dabei mehr Klarheit für den Endverbraucher, der künftig eine detaillierte Aufstellung über Energie- und Nährwerte sowie enthaltene Allergene bekommt. Des Weiteren müssen Lebensmittelimitate wie beispielsweise Formfleisch oder Kunstkäse klar gekennzeichnet sein.
Detaillierte Produktdaten als Grund für die Kaufentscheidung
Viele Unternehmen stellen bereits heute sehr detaillierte Produktinformationen zur Verfügung, da diese Transparenz das Kundenvertrauen erhöht und die Abschlusswahrscheinlichkeit erhöht. Beispielsweise nutzen bereits viele fleischverarbeitende Unternehmen das fTRACE-Service der GS1 Germany um Endverbrauchern einen klaren Überblick über den Erzeugungsverlauf eines bestimmen Fleischproduktes zu geben.
Nun werden viele Informationen zur Pflicht, die bisher von den Unternehmen teilweise bereits freiwillig zur Verfügung gestellt wurden. Fehlen diese verpflichtenden Informationen in Zukunft auf den Produkten, kann dies zu potentiellen Haftungen gegenüber von Verbrauchern sowie zu behördlichen Konsequenzen führen.
Fragen die sich Unternehmen stellen sollten
Für Unternehmen, die mit Lebensmitteln zu tun haben, ergeben sich durch die LMIV eine Reihe von Veränderungen. So gilt es Fragen rund um die verpflichtenden Angaben auf Lebensmitteln zu klären sowie etwaige Übergangsregelungen zu berücksichtigen. Betroffen sind dabei insbesondere die Themen Produkthaftung, Artikelidentifikation, Stammdatenmanagement sowie Datenqualität. Also durchaus ein sehr großer Bereich, in welchem sich potentiell Änderungen ergeben können.
Welche Informationen sind nun verpflichtend?
Ab 13. Dezember 2014 müssen die folgenden Angaben verpflichtend auf Lebensmitteln angeführt werden:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Verzeichnis der Zutaten, Text
- Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen
- Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten
- Nettofüllmenge des Lebensmittels
- Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
- ggf. besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisung für die
Verwendung - Name oder Firma und Anschrift des Unternehmens
- ggf. Ursprungsland oder Herkunftsort
- Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine
solche angemessen zu verwenden - für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Vol. % die Angabe des
vorhandenen Alkoholgehalts - Nährwertdeklaration, d. h. Brennwert und Angaben zu sechs Nährstoffen
(Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß, Salz).
Weitere Infos zur LMIV
Als ersten Einstieg in die Thematik der LMIV bietet die GS1 Germany einen Ratgeber, der die wichtigsten Details erklärt.
Die GS1 Germany hat in Zusammenarbeit mit 1WorldSync und Smart Data One auch eine sehr umfangreiche Informationsseite erstellt, auf der die wichtigsten Fakten und Implikationen rund um die LMIV übersichtlich aufgeführt sind.