Seit 15. September 2021 steht gemäß publizierter Verordnung fest, dass Frankreich Continous-Transactions-Controls (CTC) mit 2023 verpflichtend einführen wird – dahingehend wird die E-Rechnung nun auch für B2B-Transaktionen im Inland verpflichtend. In diesem Artikel bieten wir Ihnen damit verbunden alle neuen Fakten, Deadlines und Details zum Thema elektronische B2B-Rechnung in Frankreich – wenn Sie einen generellen Überblick über die E-Rechnung in Frankreich in Bezug auf B2G und B2B möchten, empfehlen wir Ihnen auch diesen Artikel.
B2B-Rechnung in Frankreich – alle bevorstehenden Änderungen
Frankreich wird Continous-Transactions-Controls in Form eines E-Rechnungs-Clearings mit 2023 verpflichtend einführen. Dies wurde nun (nachdem im Oktober 2020 bereits ein entsprechender Report publiziert wurde und mit “Mission Facturation Électronique” (MFE) sogar ein spezieller Dienst eingerichtet wurde) am 15. September 2021 gemäß Verordnung bestätigt.
Dahingehend wird die E-Rechnung für B2B-Transaktionen im Inland verpflichtend. Dazu wurde die L’Agence pour l’Informatique Financière de l’Etat (kurz: AIFE) als Behörde mit nationaler Zuständigkeit für die elektronische Rechnungsstellung eingerichtet.
Wer ist davon betroffen?
Bereits seit einigen Jahren müssen alle französischen Unternehmen, die eine öffentliche Einrichtung beliefern (also B2G), strukturierte elektronische Rechnungen über das nationale Rechnungsportal Chorus Pro versenden.
Mit Start 2024 (siehe Zeitplan unten) wird nun auch bei allen inländischen B2B-Transaktionen die E-Rechnung verpflichtend – d. h. alle französischen Firmen, die in Frankreich mit anderen französischen Firmen B2B-Transaktionen abwickeln, sind von dieser Regelung betroffen (für grenzüberschreitende B2B-Transaktionen sowie B2C-Transaktionen gilt ein verpflichtendes e-Reporting).
Welche Deadlines haben betroffene Unternehmen einzuhalten?
Der aktuell gültige Zeitplan zur Einhaltung der neuen Regelungen zur B2B-Rechnung sieht folgendermaßen aus:
- 1. Juli 2024: Frist für alle Unternehmen (Erhalt von E-Rechnungen) bzw. Einhaltungsfrist für große Unternehmen (Ausstellung von e- Rechnungen)
- 1. Januar 2025: Einhaltungsfrist für mittlere Unternehmen (Ausstellung von e- Rechnungen)
- 1. Januar 2026: Frist für die kleinsten Unternehmen (Ausstellung von E-Rechnungen)
Welche Standards werden verwendet und wie erfolgt die Zustellung?
Fest stehen bereits folgende Grundsätze:
- Die Zustellung erfolgt über einen “Y-Ansatz” (siehe unten)
- Frankreich stellt ein Registrierungssystem für elektronische Partner-Plattformen zur Gewährleistung eines sicheren Austauschs zur Verfügung
- Frankreich bietet eine staatlich-öffentliche Plattform, die ein Mindestangebot an Diensten für den Austausch von E-Rechnungen bietet und als Drehscheibe für die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Übermittlung von Daten an die Verwaltung agiert
- Zusätzlich können Unternehmen sich dazu entscheiden, eigene Dienstleister (wie ecosio) mit der Verwaltung der E-Rechnung zu beauftragen – diese kümmern sich dann vollumfänglich um alle E-Rechnungs-Anforderungen
- EN16931 CIUS wird als technisches Format gefordert
Sehr interessant ist dabei natürlich die Wahl eines Y-Ansatzes, der Unternehmen in Frankreich in Bezug auf die elektronische B2B-Rechnung einige Möglichkeiten offen lässt und wichtige Vorteile bietet:
Der “Y-Ansatz” für die B2B-Rechnung in Frankreich
Damit unterschiedliche Szenarien in Bezug auf die Bedürfnisse von Lieferanten und Käufern abgedeckt werden können, wurde ein sog. “Y-Ansatz” für die B2B-Rechnung kreiert. So können folgende Szenarien abgedeckt werden:
- Sowohl Lieferant als auch Käufer nutzen die öffentliche Plattform
- Eine der Parteien nutzt eine private (zertifizierte/registrierte) Plattform (also einen eigenen Dienstleister wie bspw. ecosio), die die Übertragung an die öffentliche Plattform übernimmt, die andere Partei nutzt wieder direkt die öffentliche Plattform
- Beide Parteien nutzen private Plattformen
Nach dem Y-Ansatz können Rechnungen also auch über private Plattformen ausgetauscht werden, die für die Extraktion und Übermittlung der Daten an die öffentliche Plattform zuständig sind. Die öffentliche Plattform übermittelt die Daten dann an die Steuerbehörden.
Das bietet folgende Vorteile:
- Freie Wahl des E-Rechnungs-Dienstleisters
- Fortführung etablierter Strukturen für bestimmte Sektoren (z. B. können die Automobilindustrie und der Einzelhandel ihre bestehenden Systeme weiter nutzen)
- Autonomie im Falle eines Ausfalles
- Flexibilität je nach Art des Unternehmens
- Ergänzende Dienstleistungen privater Plattformen können genutzt werden
Die Bausteine des „Y-Ansatz“ – ein detaillierter Blick
Portail Public de Facturation (PPF) – Das öffentliche Rechnungsstellungsportal
Das öffentliche Rechnungsstellungsportal in Frankreich PPF (Portail Public de Facturation) ist ein zentrales Portal für den Rechnungsaustausch. Es ermöglicht die Weiterleitung von Rechnungsnachrichten vom Absender zum Empfänger und übermittelt Rechnungsinformationen an die öffentliche Verwaltung. Das PPF enthält auch ein Verzeichnis aller französischen Unternehmen.
Unterstützte Protokolle
- PeSIT HS E
- SFTP
- AS/2
- AS/4
- API
Plateforme de Dématérialisation Partenaire (PDP) – Elektronische Partner-Plattform
Mit dem Finanzgesetz für 2021 müssen ab dem 1. Juli 2024 alle Unternehmen in der Lage sein, entmaterialisierte Rechnungen von einer Digitalisierungsplattform zu empfangen.
Die elektronische Partner-Digitalisierungs-Plattform PDP (französisch: Plateforme de Dématérialisation Partenaire) ist ein E-Invoicing-Dienstleister und offizieller „Partner“ des französischen Staates. Indem PDPs in Frankreich offizielle Partner werden, garantieren sie als Dienstleister bestimmte steuerliche und rechtliche Anforderungen bezüglich ausgetauschter Rechnungsinformationen. Die Hauptaufgabe der PDP ist es, ausgetauschte Rechnungsdaten an das Portail Public de Facturation (PPF) (deutsch: Öffentliches Rechnungsstellungsportal) zu melden.
Eine PDP kann Rechnungen zusätzlich zu den Formaten des PPF (CII, UBL oder Factur-X), für angebundene B2B-Partner in andere Formate übertragen. Die PDP kann auch Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zu anderen PDPs haben.
Opérateur de Dématérialisation (OD) – Digitalisierungs
Ein Digitalisierungsbetreiber OD (französisch: Opérateur de Dématérialisation) ist ein Dienstleister, der nicht von der DGFID zertifiziert ist. ODs können Rechnungsinformationen mit dem PPF austauschen – allerdings nur in den zugelassenen Formaten CII, UBL und Factur-X.
Die verschiedenen Möglichkeiten für den Austausch von B2B-Rechnungen in Frankreich
1) Beide Parteien nutzen das PPF direkt oder einen OD
In diesem Szenario erstellt entweder der Lieferant die Rechnung in seinem internen System und übermittelt sie an das PPF oder er beauftragt einen Dienstleister. Im letzteren Fall wandelt der Dienstleister die Rechnung aus einem der internen Formate CII, UBL, Factur-X um und übermittelt die Rechnung für den Lieferanten.
In der Zwischenzeit kann der Käufer die Rechnung entweder aus dem PPF oder über einen OD abrufen. Der OD konvertiert die Rechnung z. B. in das Inhouse-Format des Käufers. Während des Übergangszeit kann der Lieferant eine PDF-Datei an das PPF übermitteln.
Das PPF stellt zudem eine Web-Schnittstelle zur Verfügung, die es erlaubt Daten manuell einzugeben.
2) Der Lieferant nutzt eine elektronische Partner-Plattform (PDP)
In diesem Szenario sendet der Lieferant die Rechnung an die elektronische Partner-Plattform (PDP) . Die PDP übersetzt die Rechnung dann in das Zielformat des öffentlichen Rechnungsstellungsportals (PPF) in einem der zugelassenen Formate: CII, UBL, Factur-X.
Der Käufer ruft die Rechnung aus dem PPF entweder direkt oder über einen Digitalisierungsbetreiber (OD) ab.
Ein direkter Austausch von Rechnungsdaten zwischen Käufer und Lieferant ist nicht möglich, da nur einer eine PDP verwendet.
3) Der Einkäufer nutzt eine elektronische Partner-Plattform (PDP)
In diesem Szenario sendet der Lieferant die Rechnung entweder direkt oder über einen Digitalisierungsbetreiber (OD) an das öffentliche Rechnungsstellungsportal (PPF).
Auf der Käuferseite ruft der PDP die Rechnungsdaten aus dem PPF ab und stellt sie dem Käufer im gewünschten Format (z. B. SAP IDoc) zur Verfügung. Der Einkäufer kann die Rechnungsdaten dann direkt in seinem System verarbeiten.
4) Lieferant und Einkäufer nutzen eine elektronische Partnerplattform (PDP)
In diesem Szenario sendet der Lieferant die Rechnung an seinen PDP, der die Rechnung in das mit dem PDP des Käufers vereinbarte Format (z. B. EDIFACT) übersetzt. Der PDP des Lieferanten sendet dann die Rechnung an den PDP des Käufers. Gleichzeitig übersetzt der PDP des Lieferanten die Rechnung des Lieferanten in eines der offiziellen Formate des PPF (CII/UBL/Factur-X) und sendet die Rechnung an das PPF.
Auf der anderen Seite empfängt der PDP des Käufers die Rechnung für den Käufer, übersetzt sie in das gewünschte Importformat des Käufers und liefert sie an sein System.
5) Ein Partner verwendet einen OD mit PDP-Anbindung
Wenn ein Partner einen Digitalisierungsbetreiber (OD) hat, aber nicht an das öffentliche Rechnungsstellungsportal (PPF) angebunden ist, kann der OD einen der verfügbaren PDP-Anbieter nutzen und Rechnungen über die elektronische Partner-Plattform (PDP) an das PPF senden. Auf diese Weise können bestehende OD-Verbindungen bestehen bleiben.
Länderübergreifende Rechnungen
Alle länderübergreifenden Rechnungen –unabhängig davon, ob sie versandt oder empfangen werden– müssen an das öffentliche Rechnungsstellungsportal (PPF) gemeldet werden. Die elektronische Partner-Plattform (PDP) kann die notwendige Infrastruktur für die Meldung der länderübergreifenden Rechnungen an das PPF bereitstellen.
Prozesse und technische Anforderungen
Welche Formate sind zugelassen?
Das öffentliche Rechnungsstellungsportal in Frankreich entspricht der europäischen Norm EN16931.
Folgende Formate werden vom französischen Rechnungsstellungsportal, dem Portail Public de Facturation (PPF), offiziell unterstützt:
A) Reines XML
- Branchenübergreifende Rechnung (CII)
- Universelle Geschäftssprache (UBL)
B) Hybrides Format
Factur-X mit den folgenden Profilen:
- BASIC
- BASIC WL
- EN 16931
- EXTENDED
Welche Daten sind erforderlich?
In der nachstehenden Tabelle sind die Daten aufgeführt, die in der ersten Anlaufphase des Übergangs zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung benötigt werden, sowie die Daten, die nach der vollständigen Fertigstellung des Systems erforderlich sein werden.
Erforderliche Informationen |
Start-Up-Phase |
End-Phase |
Identifikationsnummer gemäß Artikel R 123-221 erster Unterabsatz des Handelsgesetzbuchs (SIREN) – Steuerpflichtige Person | X | |
Individuelle Identifikationsnummer gemäß Artikel 286 ter des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (innergemeinschaftliche MwSt.-Nummer) – Steuerpflichtige Person | X | |
Individuelle Identifikationsnummer gemäß Artikel 286 ter des Allgemeinen Steuergesetzes (innergemeinschaftliche MwSt.-Nummer) – Steuervertreter der steuerpflichtigen Person | X | |
Land – steuerpflichtige Person | X | |
Identifikationsnummer gemäß Artikel R 123-221 erster Unterabsatz des Handelsgesetzbuchs (SIREN) – Kunde | X | |
Individuelle Identifikationsnummer gemäß Artikel 286 ter des Allgemeinen Steuergesetzbuchs (innergemeinschaftliche MwSt.-Nummer) – Kunde | X | |
Land – Kunde | X | |
Kategorie des Vorgangs: Lieferung von Waren (LB) / Erbringung von Dienstleistungen (PS) / dual (LBPS) | X | |
Datum der Ausstellung der Rechnung | X | |
Eindeutige Rechnungsnummer | X | |
Korrigierte Rechnungsnummer, wenn eine Korrekturrechnung ausgestellt wird | X | |
Option zur Zahlung der Mehrwertsteuer auf Abbuchungen (das Fälligkeitsdatum ist nicht das Datum des Eingangs) | X | |
Gesamtbetrag ohne MwSt. aufgeschlüsselt nach Steuersätzen | X | |
Entsprechender Steuerbetrag aufgeschlüsselt nach Steuersätzen | X | |
Anwendbarer Mehrwertsteuersatz (bei mehreren aufzuschlüsseln) | X | |
Zu zahlender Gesamtbetrag ohne MwSt. | X | |
Zu zahlender Steuerbetrag | X | |
Im Falle einer Befreiung, Verweis auf die gesetzliche Bestimmung | X | |
Währungscode/Beschreibung der Rechnung | X | |
Angabe „Selbstfakturierung“ | X | |
Bezugnahme auf eine Sonderregelung gemäß Artikel 242 nonies A (15 und 16 von I) | X | |
Anzeige „Umkehrung der Belastung“ | X | |
Datum der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistung | X | |
Datum der Vorauszahlung, falls abweichend vom Datum der Rechnungsstellung | X | |
Preissenkung (Preisnachlässe, Rabatte, Nachlässe) | X | |
Genaue Beschreibung der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen | X | |
Menge der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen | X | |
Preis ohne Mehrwertsteuer für jede gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistung | X | |
Liefer-/Serviceadresse, falls abweichend von der Kundenadresse | X | |
Datum der Ausstellung der berichtigten Rechnung im Falle einer Rechnungskorrektur | X | |
Informationen zum Rabatt | X | |
Öko-Beitrag (Artikel L.541-10 des Umweltgesetzes) | X |
Was ist noch unklar?
Prinzipiell sind alle wichtigen groben Punkte, wie oben ausgeführt geklärt. Bei den Details sind jedoch noch viele Fragen offen – beispielsweise ob es ein Verzeichnis an Dienstleistern geben wird, welche Technologie für die Übermittlung genau verwendet werden wird usw. Vor der endgültigen Ausführung der neuen Verordnungen werden in Frankreich noch weitere Konsultationen und Workshops stattfinden. Endgültige Angaben zu den Vorschriften werden allerdings bereits für Mitte 2022 erwartet.
Welche offiziellen Stellen bzw. Links zur B2B-Rechnung in Frankreich gibt es für weitere Informationen?
Als Behörde mit nationaler Zuständigkeit für die elektronische Rechnungsstellung eingerichtet wurde die L’Agence pour l’Informatique Financière de l’Etat (kurz: AIFE) – hier finden Sie nützliche Informationen und alle Links zu den erforderlichen Plattformen (allerdings bis dato nur in französischer Sprache).
Hier finden Sie außerdem die offiziell publizierte Verordnung vom 15. September 2021 – ebenfalls französische Sprachkenntnisse vorausgesetzt.
Wie sichere ich mein Unternehmen ab, um technisch compliant zu bleiben?
In erster Linie müssen betroffene Unternehmen die neuen Regelungen der elektronischen B2B-Rechnung in Frankreich natürlich umsetzen, um weiter geschäftsfähig zu bleiben – da sich Regelungen zu E-Rechnung stetig und auch international weiterentwickeln, sollte ein Unternehmen vor allem eine zukunftssichere und flexible Lösung für die E-Rechnung umsetzen.
Entsprechend implementiert, bietet die E-Rechnung wichtige Vorteile (näheres dazu finden Sie auch in unserer Infografik über die Vorteile der E-Rechnung).
Um technische Compliance für das eigene Unternehmen sicherzustellen und alle Anforderungen und Vorteile der E-Rechnung umzusetzen, können Unternehmen E-Rechnungs-Prozesse intern entweder selbst implementieren und verwalten oder aber an einen spezialisierten Dienstleister wie ecosio auslagern.
Intern selbst implementieren und verwalten verlangt von Unternehmen jedoch in der Regel viel Aufwand und Zeit – nicht nur muss das technische Fachwissen rund um die E-Rechnung sowie den elektronischen Datenaustausch (EDI) vorhanden und auch aktuell sein, die schlussendlich eingesetzten E-Rechnungs-Prozesse müssen außerdem ständig überwacht und bei Fehlern entsprechend rasch reagiert werden.
Wird ein spezialisierter Dienstleister in Anspruch genommen, so übernimmt dieser im Optimalfall (das kommt auf den Dienstleister an) sämtliche Belange rund um die E-Rechnung. Damit entlasten Unternehmen interne Teams von sämtlichen, mit der elektronischen Rechnungsstellung verbundenen Aufgaben, wie beispielsweise das Monitoring ausgetauschter Rechnungen oder technische Updates oder Änderungen der Anforderungen und bieten proaktive Fehlerbehebung bei inkorrekten Rechnungsstellungen – nicht nur in Frankreich sondern auch in vielen anderen Ländern, in denen die E-Rechnung verpflichtend eingeführt wurde (oder noch eingeführt wird).
Wie ecosio Unternehmen bei der Umsetzung der E-Rechnung hilft
ecosio bietet als Fully Managed EDI-Dienstleister technische Compliance rund um die E-Rechnung als Rundum-Sorglos-Paket für Unternehmen, die die elektronische Rechnungslegung zukunftssicher und so einfach wie möglich umgesetzt haben möchten.
Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link oder Sie schreiben uns einfach direkt eine unverbindliche Anfrage. Wir freuen uns, Ihnen bei der Umsetzung der E-Rechnung zu helfen!