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E-Invoicing in Spanien: VeriFactu, Crea y Crece und neue Fristen ab 2027

Spanische Flagge vor Gebäude als Symbol für die neuen E-Invoicing-Regeln und das VeriFactu-System in Spanien

Spanien setzt seine Digitalisierungsstrategie im Steuerbereich konsequent fort. Mit VeriFactu (RD 1007/2023), der Verordnung HAC/1177/2024, dem Königlichen Gesetzesdekret 15/2025 sowie dem Crea-y-Crece-Gesetz (Ley 18/2022) entsteht eines der komplexesten E-Invoicing-Modelle Europas.

Dabei verfolgt Spanien zwei parallele Regulierungsansätze: steuerliche Kontrolle über VeriFactu sowie verpflichtendes B2B-E-Invoicing im Geschäftsverkehr.

Wichtiges Update

Mit RDL 15/2025 wurde die verpflichtende Anwendung von VeriFactu um ein Jahr auf 2027 verschoben.

Unternehmen müssen sich nun auf folgende Anforderungen vorbereiten:

  • zertifizierte Rechnungsstellungssysteme (SIF)
  • optionale Nutzung des VeriFactu-Übermittlungssystems zur AEAT
  • B2B-E-Invoicing nach EN 16931
  • Interoperabilität zwischen Rechnungsplattformen
  • verpflichtende Statusmeldungen innerhalb von vier Tagen

TL;DR – was dieser Artikel erklärt

  • Das Königliche Gesetzesdekret 15/2025 verschiebt die Pflicht zur Nutzung des VeriFactu-Systems auf 2027
  • Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2027 compliant sein, Selbstständige ab dem 1. Juli 2027
  • Rechnungsstellungssysteme müssen die Anforderungen des RD 1007/2023 erfüllen und als SIF-System zertifiziert sein
  • Seit dem 29. Juli 2025 dürfen Softwarehersteller nur noch zertifizierte Systeme gemäß HAC/1177/2024 vertreiben
  • Spanien verfolgt zwei parallele Regulierungsstränge: Steuerkontrolle über VeriFactu und verpflichtendes B2B-E-Invoicing über Crea y Crece
  • Die Einführung der B2B-E-Invoicing-Pflicht erfolgt gestaffelt nach Unternehmensumsatz
  • 2026 gilt als entscheidendes Vorbereitungsjahr vor der verpflichtenden Umsetzung ab 2027

Königliches Gesetzesdekret 15/2025: Neue Fristen für das VeriFactu-System

Das Königliche Gesetzesdekret 15/2025 verschiebt die verpflichtende Anwendung des VeriFactu-Systems um ein Jahr. Ursprünglich galt:

  1. Unternehmen: 1. Januar 2026
  2. Selbstständige: 1. Juli 2026

Neu gilt:

Steuerpflichtige Verpflichtend ab
Körperschaftsteuerzahler 1. Januar 2027
Selbständige / wirtschaftlich Tätige 1. Juli 2027

Die technischen Anforderungen bleiben unverändert – nur der Zeitplan wurde angepasst.

RD 1007/2023 – Verpflichtung zu zertifizierten Rechnungsstellungssystemen (SIF)

Unternehmen müssen künftig computergestützte Rechnungsstellungssysteme (SIF) einsetzen, die folgende Anforderungen erfüllen:

  • Integrität
  • Unveränderbarkeit
  • vollständige Rückverfolgbarkeit
  • Lesbarkeit
  • Aufbewahrungspflicht
  • Zugriffsmöglichkeit für Behörden

Alternativ ist die Nutzung eines VeriFactu-Systems zur direkten Übermittlung an die AEAT zulässig.

Wichtig: VeriFactu ist nicht zwingend das einzige Modell. Konforme SIF-Systeme sind ebenfalls erlaubt.

Verordnung HAC/1177/2024 – Technische Standards für E-Invoicing-Systeme

Mit der Verordnung HAC/1177/2024, veröffentlicht am 28. Oktober 2024, konkretisiert Spanien die technischen Anforderungen für elektronische Rechnungsstellungssysteme im Rahmen des VeriFactu-Modells und der SIF-Systeme (Sistemas Informáticos de Facturación).

Die Verordnung ist ein zentraler Bestandteil der spanischen E-Invoicing-Regulierung, da sie erstmals verbindlich festlegt, wie Rechnungsstellungssysteme technisch aufgebaut sein müssen, um Manipulationen zu verhindern und eine transparente steuerliche Kontrolle zu ermöglichen.

Die Regelung betrifft eine breite Palette von Softwarelösungen, darunter:

  • POS-Systeme (Point of Sale)
  • ERP-Systeme
  • PMS-Systeme
  • spezialisierte Rechnungssoftware
  • Softwarehersteller und Anbieter von Fakturierungssystemen

Seit dem 29. Juli 2025 dürfen Softwareanbieter nur noch Versionen ihrer Systeme vertreiben, die diesen technischen Anforderungen entsprechen. Für Unternehmen bedeutet das: Rechnungssoftware muss künftig zertifiziert sein, um den spanischen Vorgaben für E-Invoicing und steuerliche Datensicherheit zu entsprechen.

Technische Anforderungen an Rechnungsstellungssysteme in Spanien

Die spanischen Vorschriften definieren detaillierte Anforderungen an Systeme, die Rechnungen erzeugen oder verarbeiten. Ziel ist es, die Integrität, Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit von Rechnungsdaten sicherzustellen.

Zu den wichtigsten technischen Anforderungen gehören:

  • Rechnungsdatensätze müssen im XML-Format (UTF-8) erzeugt werden
  • Zeitstempel dürfen maximal 60 Sekunden Abweichung aufweisen
  • Jede Rechnung muss einen kryptografischen Hash-Wert enthalten
  • Rechnungen müssen einen QR-Code zur Verifizierung enthalten
  • Systeme müssen Ereignisse bei Integritätsverletzungen protokollieren
  • Rechnungsdaten müssen vollständig gespeichert und archiviert werden
  • bei Nutzung von VeriFactu muss eine Echtzeit-Übermittlung an die Steuerbehörde AEAT möglich sein

Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass Rechnungsdaten jederzeit überprüfbar sind und nicht nachträglich verändert werden können. Für Unternehmen bedeutet dies häufig Anpassungen an bestehenden ERP-Systemen oder den Einsatz spezialisierter E-Invoicing-Lösungen, die diese technischen Anforderungen bereits erfüllen.

VeriFactu und Crea y Crece – zwei parallele E-Invoicing-Systeme in Spanien

Eine Besonderheit des spanischen Modells ist, dass es zwei parallele Digitalisierungsinitiativen gibt, die unterschiedliche Ziele verfolgen.

Während viele Länder ein einzelnes E-Invoicing-Modell einführen, kombiniert Spanien steuerliche Kontrollmechanismen mit einer verpflichtenden Digitalisierung des Rechnungsaustauschs zwischen Unternehmen.

Steuerkontrolle über VeriFactu und SIF

Das VeriFactu-System und die Anforderungen an SIF-Rechnungsstellungssysteme dienen in erster Linie der Bekämpfung von Steuerbetrug.

Der Fokus liegt auf:

  • Integrität und Manipulationsschutz von Rechnungsdaten
  • optionaler Echtzeit-Übermittlung von Rechnungsdaten an die spanische Steuerbehörde AEAT
  • technischer Zertifizierung von Rechnungssoftware

Dieses Modell ähnelt teilweise anderen europäischen Continuous Transaction Control (CTC)-Ansätzen, konzentriert sich jedoch stärker auf die Kontrolle der Rechnungsstellungssysteme selbst.

Verpflichtendes B2B-E-Invoicing durch das Crea-y-Crece-Gesetz

Parallel dazu verfolgt Spanien mit dem Crea-y-Crece-Gesetz (Ley 18/2022) ein weiteres Ziel: die vollständige Digitalisierung des Rechnungsaustauschs zwischen Unternehmen.

Der Fokus liegt hier auf:

  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen
  • standardisierte Rechnungsformate gemäß EN 16931
  • plattformbasierter Austausch elektronischer Rechnungen
  • verpflichtende Statusmeldungen über den Rechnungsstatus

Unternehmen müssen also nicht nur ihre Rechnungssoftware anpassen, sondern auch sicherstellen, dass ihre Systeme interoperabel mit anderen Plattformen sind.

Diese Kombination aus steuerlicher Kontrolle und verpflichtendem elektronischen Rechnungsaustausch macht Spanien zu einem der komplexesten E-Invoicing-Regime in Europa.

Crea y Crece – aktueller Status der B2B-E-Invoicing-Pflicht

Die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich wird in Spanien gestaffelt eingeführt. Der genaue Starttermin hängt von der Veröffentlichung der finalen technischen Ministerialverordnung ab.

Nach aktuellem Stand gelten folgende Übergangsfristen:

Jahresumsatz Frist
> 8 Mio. € 1 Jahr nach Veröffentlichung
≤ 8 Mio. € 2 Jahre nach Veröffentlichung

Für den Rechnungsaustausch werden mehrere EN-16931-konforme Formate unterstützt, darunter:

  1. FacturaE
  2. UBL
  3. CII

Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass ihre Systeme diese Formate verarbeiten können und mit den zukünftigen Plattformanforderungen interoperabel sind.

Risiken bei fehlender E-Invoicing-Compliance

Unternehmen, die die neuen Anforderungen für E-Invoicing in Spanien nicht rechtzeitig umsetzen, setzen sich erheblichen Risiken aus.

Mögliche Konsequenzen sind unter anderem:

  • finanzielle Bußgelder
  • verstärkte steuerliche Betriebsprüfungen
  • Untersagung nicht konformer Rechnungssoftware
  • Reputationsschäden gegenüber Geschäftspartnern
  • Probleme im B2B-Rechnungsverkehr

Auch wenn die Verpflichtung durch RDL 15/2025 auf 2027 verschoben wurde, gilt 2026 als entscheidendes Vorbereitungsjahr. Unternehmen sollten die zusätzliche Zeit nutzen, um ihre Systeme anzupassen und eine skalierbare E-Invoicing-Strategie für Spanien zu implementieren.

Wie ecosio Unternehmen bei E-Invoicing in Spanien unterstützt

Die Umsetzung der spanischen E-Invoicing-Anforderungen erfordert häufig Anpassungen an bestehende ERP-Systeme, Integrationen mit Steuerbehörden und Unterstützung verschiedener Rechnungsformate.

ecosio bietet hierfür eine vollständig betreute Lösung, die Unternehmen bei der Umsetzung der spanischen Vorschriften unterstützt.

Die Lösung umfasst unter anderem:

  • Integration SIF-konformer Rechnungsstellungssysteme
  • direkte Anbindung an die AEAT-Webservices
  • Unterstützung aller EN-16931-konformen Rechnungsformate
  • automatisierte Statusmeldungen im B2B-Rechnungsverkehr
  • ERP-nahe Integration in bestehende Unternehmenssysteme
  • Skalierbarkeit für globale E-Invoicing-Compliance in mehr als 40 Ländern

So können Unternehmen ihre E-Invoicing-Compliance in Spanien strukturiert umsetzen und gleichzeitig eine zukunftssichere globale Infrastruktur aufbauen.

Jetzt handeln – 2027 ist der entscheidende Stichtag

Die Verschiebung durch RDL 15/2025 bedeutet nicht, dass Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung verlieren sollten. Vielmehr schafft sie ein begrenztes Zeitfenster, um Systeme und Prozesse strukturiert anzupassen.

Unternehmen, die 2026 nicht für die technische Vorbereitung nutzen, riskieren Engpässe bei Implementierung, Softwareanpassungen und Integration. Wer frühzeitig handelt, kann die Anforderungen für E-Invoicing in Spanien nicht nur erfüllen, sondern gleichzeitig seine Rechnungsprozesse modernisieren und effizienter gestalten.

Sprechen Sie mit unseren E-Invoicing-Experten für Spanien, um Ihre Compliance-Strategie rechtzeitig umzusetzen. 

Rechtlicher Hinweis

Spanien verschiebt die verpflichtende Nutzung des VeriFactu-Systems auf 2027. Unternehmen müssen sich dennoch frühzeitig auf zertifizierte Rechnungsstellungssysteme (SIF), neue technische Anforderungen und die kommende B2B-E-Invoicing-Pflicht vorbereiten. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Fristen, gesetzlichen Grundlagen und technischen Anforderungen für E-Invoicing in Spanien.

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